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Tarifverordnung

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Tarifverordnung

Auszug aus dem Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld: vollständiges PDF

 

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Gemäß § 10 BOKraft hat die Taxifahrerin / der Taxifahrer einen Abdruck dieser Verordnung in der Taxe mitzuführen und dem Fahrgast auf dessen Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
(2) Die Fahrzeugführerin / der Fahrzeugführer hat den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen, wenn der Fahrgast nichts anderes bestimmt. Beim Ein- und Aussteigen des Fahrgastes und ggf. beim Ein- und Ausladen von Gepäck ist es die Pflicht der Taxifahrerin / des Taxifahrers, dem Fahrgast behilflich zu sein.
(3) Die Fahrzeugführerin/ der Fahrzeugführer hat den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen, wenn der Fahrgast nichts anderes bestimmt. Beim Ein- und Aussteigen des Fahrgastes und ggf. beim Ein- und Ausladen von Gepäck ist es die Pflicht der Taxifahrerin/ des Taxifahrers, dem Fahrgast behilflich zu sein.

 

§9 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 61 Abs. 1 Ziffer 4 PBefG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Bestimmungen dieser Verordnung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 61 Abs. 2 PBefG mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Eine strafrechtliche Ahndung nach anderen Rechtsvorschriften bleibt unberührt.


§10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Eichsfeld vom 30. Oktober 2018 außer Kraft.

 

 

Anlage 1

Gemäß § 3 Abs. 1 werden für die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Eichsfeld die Beförderungsentgelte wie folgt festgesetzt:

1. Grundpreis Taxi (zur Beförderung von bis zu 4 Fahrgästen): 4,00 EUR
2. Grundpreis Großraumtaxi (zur Beförderung von 5 bis 8 Fahrgästen): 7,00 EUR

Ein Großraumtaxi ist ein Personenkraftwagen mit mehr als 5 amtlich zugelassenen Sitzplätzen. Das höhere Grundentgelt für ein Großraumtaxi darf nur dann berechnet werden,
a) wenn mehr als 4 Fahrgäste befördert werden oder
b) wenn der Auftraggeber / Besteller ausdrücklich ein solches Fahrzeug angefordert hat


3. Entgelt für weitere Fahrleistungen (Besetzt-Kilometer)

(1) Kilometerentgelt Taxi (bis zu 4 Fahrgästen) für den 1. und den 2. Kilometer: besetzt gefahrene Wegstrecke - je Kilometer: 2,90 EUR; jeder weitere Kilometer: 2,50 EUR
(2) Kilometerentgelt Großraumtaxi (ab 5 Fahrgästen) für den 1. und den 2. Kilometer besetzt gefahrene Wegstrecke - je Kilometer: 2,90 EUR; jeder weitere Kilometer: 2,60 EUR

 

03605 512701


Kontakt

Taxi und Mietwagen Bothur
Inh. Sebastian Bosold
Bergstraße 7
37327 Leinefelde


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